IPPC-Richtlinie

Die IPPC-Richtlinie

Die IPPC-Richtlinie über die integrierte Verhinderung und Verminderung der Umweltverschmutzung wurde 1996 von der EU als Richtlinie 96/61 verabschiedet. Sie stellt einen integrierten Ansatz in Bezug auf mögliche Schadstoffe bereit und bezieht sich übergreifend auf sämtliche Medien, die davon unter Umständen betroffen sein können.

Hintergrundinformationen zur IPPC-Richtlinie

Die wesentlichen Elemente dieser Gesetzgebung sind:

  • Neue Betriebe müssen die Anforderungen der Richtlinie ab 30. Oktober 1999 erfüllen
  • Existierende Betriebe müssen die Anforderungen der Richtlinie ab 30. Oktober 2007 erfüllen
  • Die Richtlinie betrifft 6 Industriekategorien:
    • Chemikalien
    • Energie
    • Herstellung und Verarbeitung von Metallen
    • Mineralien
    • Abfallentsorgung
    • "Anderes"
  • Sie identifiziert bestimmte umweltschädliche Stoffe, denen Priorität beigemessen wird
  • Jede Einrichtung, die von der Richtlinie betroffen ist, muss eine entsprechende Genehmigung erhalten
  • Die jeweiligen Genehmigungen werden von der zuständigen Behörde der einzelnen Mitgliedsstaaten erteilt
  • Emissionsgrenzen und Genehmigungen basieren auf besten verfügbaren Techniken (BVT), bei denen Folgendes berücksichtigt werden muss:
    • wirtschaftliche und technische Durchführbarkeit
    • Verwendung einer Technologie, die wenig Abfall erzeugt
    • Verwendung weniger gefährlicher Substanzen
    • Rückgewinnung und Recycling
    • Wasserverbrauch
    • Energieeffizienz
    • technische Merkmale der Installation
    • geografischer Standort
    • örtliche Umweltbedingungen

Da bei vielen der obigen Erwägungen umfangreiche Unterschiede vorliegen, wird anerkannt, dass die Anwendung bester verfügbarer Techniken innerhalb der EU zu größeren Unterschieden führen wird. Folglich besteht das Erfordernis für einen Informationsaustausch, was die Basis für die Veröffentlichung der BREF-Merkblätter über BVT darstellt.

Das europäische IPPC-Büro in Sevilla wurde zur Veröffentlichung der BREF-Merkblätter eingerichtet. Diese Merkblätter sind (hauptsächlich) industriespezifisch und decken alle von der IPPC-Richtlinie betroffenen Bereiche. Sie sind über http://eippcb.jrc.es zum Herunterladen erhältlich.

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