Die IPPC-Richtlinie über die integrierte Verhinderung und Verminderung der Umweltverschmutzung wurde 1996 von der EU als Richtlinie 96/61 verabschiedet. Sie stellt einen integrierten Ansatz in Bezug auf mögliche Schadstoffe bereit und bezieht sich übergreifend auf sämtliche Medien, die davon unter Umständen betroffen sein können.
Die wesentlichen Elemente dieser Gesetzgebung sind:
Da bei vielen der obigen Erwägungen umfangreiche Unterschiede vorliegen, wird anerkannt, dass die Anwendung bester verfügbarer Techniken innerhalb der EU zu größeren Unterschieden führen wird. Folglich besteht das Erfordernis für einen Informationsaustausch, was die Basis für die Veröffentlichung der BREF-Merkblätter über BVT darstellt.
Das europäische IPPC-Büro in Sevilla wurde zur Veröffentlichung der BREF-Merkblätter eingerichtet. Diese Merkblätter sind (hauptsächlich) industriespezifisch und decken alle von der IPPC-Richtlinie betroffenen Bereiche. Sie sind über http://eippcb.jrc.es zum Herunterladen erhältlich.

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